Der Kreiselternausschuss hat in seiner Mail vom 10.01.25 allen Landratskandidaten folgendes gefragt, worauf ich nachfolgend geantwortet habe:
1. Alle seriösen Prognosen weisen für die Zukunft eine massive Fachkräftelücke in der Kinderbetreuung aus, insbesondere im frühkindlichen Bereich. Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung erhöht den Fachkräftemangel in nahezu allen anderen Wirtschaftsbereichen. Wie möchten Sie als Landrat / Landrätin dem Trend im Rhein-Pfalz-Kreis entgegenwirken?
Zunächst bin ich davon überzeugt, dass wir im Rhein-Pfalz-Kreis alles dafür tun müssen, um ausreichende und gut ausgestattete Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen. Der offene Bedarf an Kita-Plätze lässt sich verschiedenartig begründen, ein Grund von weiteren ist der Fachkräftemangel. Auch wenn wesentliche Stellschrauben bei der Ausbildung von pädagogischem Kita-Personal sich auf Bundes- und Landesebene befinden, kann der Kreis einiges machen. Ziel des Kreisjugendamts muss sein, alles dafür zu tun, attraktive Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher zu schaffen. Kitas als Arbeitsort mit qualitativ hohem Management, Weiterbildungsmöglichkeiten genauso auch wie attraktiven Räumlichkeiten und Infrastruktur sind dafür ausschlaggebend. Konkret schlage ich dafür vor:
- Der Kreis richtet ein eigenes Jobportal für Kita-Stellen ein und fährt damit eine eigene Fachkräfte-Kampagne über Online- und Print-Medien in der Metropolregion Rhein-Neckar.
- Damit der Nachwuchs in den Kreis zu attraktiven Konditionen gelockt wird, sollen mehr duale Ausbildungsplätze an Kitas eingerichtet werden.
- Der Kreis vernetzt die Träger und gibt aktiv Impulse für Arbeitsplatzförderung, Weiterbildung und Gesundheitsmanagement von Kita-Personal.
2. Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden häufig aus den unterschiedlichsten Gründen gekürzt; Notbetreuung wird in einigen Einrichtungen zum Dauerzustand. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird für viele Eltern dadurch zum Drahtseilakt. Welche Konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu ermöglichen?
Klar ist: eine Betreuung über Mittag muss die Regel sein und nicht die Ausnahme. Denn Beruf und Familie zu vereinbaren – für Männer und Frauen – und dabei die beste Versorgung für Kinder zu gewährleisten, muss unser gemeinsames Ziel sein. Die Gründe einer Notbetreuung können dabei vielfältig sein. Darum schlage ich konkret vor:
- Über den Kreis eine Evaluierung starten, in welchen Kitas und wie oft und lange eine Notbetreuung stattfand, um im Anschluss als Kreisjugendamt zielgerichtet mit den Trägern zu schauen, welche Gründe dafür vor Ort vorliegen. Der Kreis kann hier eine moderierende Rolle zwischen Träger Kita-Personal und Eltern einnehmen.
- Dort, wo akuter Personalmangel und Krankheitsausfall herrscht, schlage ich vor Notlösungen zu schaffen, die wochenaktuell abgerufen werden: z.B. über eine Zusammenarbeit mit der Kindertagespflege im Rhein-Pfalz-Kreis.
- Auch schlage ich vor über den Kreis einen Personal-Pool einzurichten von ehemaligen bzw. berenteten Erzieherinnen und Erziehern, die sagen, sie wollen und können mit einem kleinen Stundenanteil noch unterstützen und die dann wochenaktuell hinzugezogen werden können.
Wir wissen, dass Notbetreuung in Kitas oft durch hohen Krankenstand beim Personal zustande kommt. Und wir wissen, dass Krankheit immer auch mit Arbeitsbedingungen einhergeht. Für genügend Kita-Fachkräfte und für gute Arbeitsbedingungen und damit für eine zuverlässige Betreuung zu sorgen, muss unser oberstes Ziel sein.
3. Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz nahm im Juli 2024 in der Presse zu einem Urteil des VG Neustadt Stellung, um in Abstimmung mit dem Bildungsministerium RLP darauf hinzuweisen, welcher Betreuungsanspruch aus §14 KitaG entsteht (s. Der LEA informiert: Rechtsanspruch umfasst durchgängige Betreuung – LEA). Danach umfasst dieser Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt „grundsätzlich“ eine durchgängige Betreuungszeit von mindestens 7 Stunden, die nicht an einen Nachweis geknüpft sind. Dieser Anspruch gilt also unabhängig von den Arbeitszeiten der oder Elternzeit und ist in der Rechtsauffassung des Bildungsministerium als Mindestanforderung zu verstehen. Wie wollen Sie dieses Gesetz im Kreis bedarfsgerecht umsetzen?
Die Zielvorgabe einer durchgängigen Betreuungszeit von mindestens 7 Stunden Betreuungszeit sehe ich persönlich als großen Meilenstein für die Vereinbarkeit für Familie und Beruf in einer modernen Gesellschaft. Es kommt jetzt darauf an, die Träger bestmöglich zu unterstützen, dieses Ziel zu erfüllen. Auch wenn das Kitazukunftsgesetz des Landes an einigen Stellen noch verbesserungswürdig ist, dürfen wir uns nicht vor der wichtigen Aufgabe wegducken, den Betreuungsanspruch umzusetzen. Als langjähriges Mitglied im Jugendhilfeausschuss setze ich mich kontinuierlich dafür ein. Vieles ist noch möglich, weshalb ich konkret vorschlage:
- Die Kita-Bedarfsplanung, wonach die Träger ihre Kita-Kapazitäten richten, kann und muss der Kreis deutlich stringenter und engmaschiger angehen. Dass heißt frühzeitigere Kommunikation mit den Trägern – wenn ein Bedarf prognostizierbar ist und nicht, wenn ein Bedarf schon da ist – und neben Hochrechnungen die Kita-Bedarfsplanung auch durch regelmäßige Abfragen an die Eltern ergänzen.
- Die Träger in den Gemeinden dabei mehr unterstützen: vom Kreis mind. 40% Bauzuschüsse sowie zusätzliche Angebote wie Kita-Sozialarbeit und -Sprachförderung flächendeckend im Kreis etablieren.
- Ebenso mehr inklusive Kitas im Kreis etablieren und besser fördern.
Ich bin davon überzeugt, dass der Kreis eine deutlich stärker koordinierende und vernetzende Rolle einnehmen kann gegenüber den Trägern in den Gemeinden. Ziel muss eine Bereitstellung von ausreichend Kita-Plätzen für alle Kita-Altersgruppen bei einer durchgängigen 7 Stunden Betreuung sein.